AGBs
Terminvereinbarungen / Stornogebühren
Die Terminvereinbarung erfolgt zwischen dem Trainer und dem Klienten schriftlich, mündlich oder telefonisch.
Die vereinbarten Trainingstermine sind für beide Seiten verbindlich.
Trainingstermine, die von einem Klienten innerhalb der letzten 24-Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder geändert werden, verfallen zu Lasten des Klienten. Das vereinbarte Honorar (brutto) wird als Stornogebühr fällig. Gleiches gilt, wenn der Klient innerhalb der oben genannten Frist nicht zum vereinbarten Termin erscheint. Erfolgt die Absage oder Verschiebung außerhalb der 24-Stunden-Frist, wird ein Ausweichtermin vereinbart.
Werden Trainingstermine durch den Trainer abgesagt, so wird hierfür grundsätzlich ein Ersatztermin angeboten.
In Ausnahmefällen kann von den o.g. Regelungen abgewichen werden.
Terminänderungen/Terminabsagen müssen telefonisch oder schriftlich
erfolgen.
Außentermine
Wurde ein Außentermin vereinbart, kann dieser, wegen schlechtem Wetter, nur durch den Trainer abgesagt, verschoben oder an einen alternativen Trainingsort verlegt werden. Erfolgt keine Absage, Verschiebung oder Verlegung durch den Trainer, findet der Termin am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Der Klient ist für temperatur- und wettergerechte Kleidung selbst verantwortlich.
Abrechnung
Sämtliche anfallenden Kosten und Gebühren sind vor Trainingsbeginn zwischen dem Klienten und Trainer in einem verbindlichen Gespräch (persönlich, telefonisch) oder schriftlich festgelegt.
Werden während der laufenden Trainingseinheiten Zusatzleistungen (Ernährungsberatung o.ä.) durch den Klienten wahrgenommen oder in Anspruch genommen, so werden diese gesondert abgerechnet.
Der Klient erhält in aller Regel eine im Voraus gestellte Rechnung. Diese ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt. Gerät der Klient in Verzug, werden Verzugsgebühren in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages (brutto) erhoben. Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf eine Betreuung durch den Trainer. Dies gilt auch für spezielle Angebote, Sondertrainingsformen und Aktionen.
Sporttauglichkeit / Haftung
Der Klient versichert sportgesund zu sein. Er hat sich bei einem Sportarzt seines Gesundheitszustandes versichert. Er verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen. Jede Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein usw., ist dem Trainer sofort mitzuteilen.
Alle Anfragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu den aktuellen Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind dem Trainer sofort mitzuteilen.
Die Teilnahme an den Trainingseinheiten erfolgt auf eigenes Risiko des Klienten.
Für Personen- und Sachschäden wird eine Haftung durch den Trainer ausgeschlossen, es sei denn, dem Trainer ist ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachzuweisen.
Katzersport haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung der Vereinbarung verfolgten Zwecks.
Allgemeines
Sind einzelne Bestandteile der Geschäftsbedingungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen Inhalte hierdurch nicht berührt. Die Parteien kennen für diesen Fall diejenige gültige Regelung an, die dem der Regelungsintention des unwirksamen Bestandteils inhaltlich am nächsten kommt. Es gelten die bei Anmeldung gültigen, aktuellen AGBs von Katzersport. Es erfolgt keine Barauszahlung von Gutscheinen.